RÜCKBLICK: DGVH-ONLINE-SEMINARREIHE 2020
Hier blicken wir zurück auf die einstündigen Online-Seminare, die wir im Herbst 2020 durchgeführt haben. Die Veranstaltungen dieser Online-Seminarreihe, die allesamt sehr gut gebucht waren, zeigen, dass die Qualität der Fort- und Weiterbildung nicht im Geringsten gegenüber den Präsenzveranstaltungen aus den Vorjahren gelitten hat. Wir sind stolz darauf, dass wir Mitgliedern und Interessierten auch in diesen Zeiten die Teilnahme an unseren Veranstaltungen ermöglichen und ihnen einen echten Mehrwert bieten konnten.
CORONA – EINE HAFTUNGSFALLE FÜR DEN VERSICHERUNGSMAKLER?
Den Auftakt machte am 03.09.2020 das Online-Seminar zum Thema „Corona – eine Haftungsfalle für den Versicherungsmakler?“. Die Rechtsanwälte Thomas Mittendorf und Dr. Alexander Buhlach, BLD, gingen der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen Versicherungsmakler ihren Kunden auf Schadensersatz haften, wenn sie es unterlassen haben, für den Abschluss einer Betriebsschließungsversicherung zu sorgen oder der von ihnen vermittelte Betriebsschließungsversicherungsvertrag sich im Schadenfall als ungünstig erweist, etwa deshalb, weil das neuartige Corona-Virus hiervon nicht erfasst ist. Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Versicherungsschutz für im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erfolgte Betriebsschließungen besteht, ist im Bereich der Sachversicherung aktuell wohl eine der umstrittensten Fragen. Die Referenten gingen einen Schritt weiter und zeigten den Rahmen auf, innerhalb derer eine Haftung des Versicherungsmaklers und damit Fragen der Vermögensschadenhaftpflicht zu diskutieren sind. Dabei gingen sie auch auf mögliche Argumente zur Verteidigung der in Anspruch genommenen Versicherungsmakler ein und gaben einen differenzierten Überblick über die Konstellationen, mit denen sich Versicherungsmakler und deren Vermögensschadenhaftpflichtversicherer voraussichtlich noch auseinandersetzen müssen.
LEGAL TECH
Am 29.10.2020 referierten Frau Rechtsanwältin Dr. Tanja Schramm und Herr Rechtsanwalt Daniel Kreienkamp, Clyde & Co., zu einem nicht weniger aktuellen Thema und widmeten sich der Frage, welche Implikationen sog. Legal Techs für das anwaltliche Berufsrecht und in der Konsequenz für die Haftung des Rechtsanwalts und seinen Versicherungsschutz haben. Die Referenten gaben den Teilnehmern einen fundierten Überblick über Legal Techs, deren politische und regulatorische Behandlung und Zukunftsperspektiven – hier waren vor allem der Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (04/2020) und der Mauracher Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (04/2020) zu nennen. Einen Schwerpunkt des Seminars stellte die sog. LexFox-Rechtsprechung des BGH dar. Mit Urteil vom 08.04.2020 („LexFox II“) hat der BGH seine jüngste Rechtsprechung („LexFox I“) bestätigt, wonach die von dem Portalbetreiber erbrachten Tätigkeiten von der ihm erteilten Befugnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen im Bereich der Inkassodienstleistung (noch) gedeckt seien. Namentlich hatte das Legal Tech Unternehmen einen „Mietpreisrechner“ zur Ermittlung der Erfolgsaussichten von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse bereitgestellt, ließ sich bei hinreichenden Erfolgsaussichten die Ansprüche des Mieters abtreten und machte die Ansprüche anschließend im eigenen Namen geltend. Die Referenten boten außerdem einen Überblick über die seither ergangene erstinstanzliche Rechtsprechung im Anschluss an LexFox, so dass die Teilnehmer anschließend bestens gebrieft waren, um sich den von den Referenten aufgezeigten Fragen der Haftung zu widmen und etwaigen Anpassungsbedarf in den Versicherungsbedingungen der Vermögensschadenhaftpflicht für Rechtsanwälte zu erkennen. Die Diskussion einer standardisierten Legal Tech-Klausel wie auch Überlegungen zu Serienschadenklausel rundeten das Seminar ab.
NOTARHAFTUNG UND RISIKOMANAGEMENT – AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
Am 26.11.2020 fand ein weiteres Online-Seminar zum Thema „Notarhaftung und Risikomanagement – aktuelle Rechtsprechung“ statt. Stephan Kohlhaas, von Lauff & Bolz Versicherungsmakler GmbH, referierte zu zwei aktuellen Entscheidungen des 3. Zivilsenats des BGH, nämlich das Urteil vom 05.12.2019 (Az. III ZR 112/18) und das Urteil vom 23.01.2020 (Az. III ZR 28/19) und ordnete diese Entscheidungen in die bisherige Rechtsprechung zu „Kettenkaufverträgen“ und „befristeten und unbefristeten Fortgeltungsklauseln“ ein. Der Notar soll die Beurkundung ablehnen, wenn sie mit seinen Amtspflichten nicht vereinbar wäre, insbesondere wenn seine Mitwirkung bei Handlungen verlangt wird, mit denen erkennbar unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden. Anhaltspunkt für die Verfolgung unerlaubter oder unredlicher Zwecke ist nach der Rechtsprechung des 3. Zivilsenats eine große Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis eines Grundstücks bei kurz aufeinanderfolgenden Verträgen (sog. „Kettenkaufverträge“). In der Entscheidung vom 05.12.2019 verneinte der BGH im Ergebnis trotz erheblichen Preisunterschieds bei An- und Verkauf von Wohnungseigentum die Haftung des beurkundenden Notars nach § 19 BnotO, da die Preisunterschiede im konkreten Fall erklärbar gewesen seien. Mit der Entscheidung vom 23.01.2020 bejahte der BGH die Haftung des Notars, der als Zentral-/Vollzugsnotar bei (unwirksamer) „Fortgeltungsklausel“ in einem von ihm vorformulierten Angebot zum Kauf einer Immobilie ohne Abklärung des Willens der Käufer in Bezug auf das weitere Vorgehen im Rahmen der ihm obliegenden „betreuenden“ Belehrung die Annahme der Verkäuferin beurkundete und den Kaufvertrag vollzog. Über die Zweifel an der Wirksamkeit der Fortgeltungsklausel hätte er auch den bei der Beurkundung der Verkäufererklärung nur mittelbar beteiligten Käufer belehren müssen und schuldet diesem daher den Ersatz von dessen Kaufpreisschaden. Die Teilnehmer erhielten von dem Referenten nicht nur tiefe Einsichten in die höchstrichterliche Rechtsprechung in diesem hoch spezialisierten Bereich, sondern auch praxisrelevante Hinweise zum Risikomanagement aus der Sicht des Versicherungsmaklers und ein umfassendes Skript zum Wiederholen und Nachschlagen.
An dieser Stelle möchten wir es nicht versäumen, unseren Referentinnen und Referenten für ihr Engagement und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Online-Seminare für ihr großes Interesse zu danken!