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DGVH-WEBINAR: AUTOMATISCHE BEENDIGUNG DES D&O-VERSICHERUNGSVERTRAGES BEI INSOLVENZANTRAG -ZUM URTEIL DES BGH VOM 18.12.2024 (ZR 151/23)-

AUTOMATISCHE BEENDIGUNG DES D&O-VERSICHERUNGSVERTRAGES BEI INSOLVENZANTRAG - ZUM URTEIL DES BGH VOM 18.12.2024 (ZR 151/23) - EINORDNUNG UND AUSSTRAHLUNG AUF ANDERE KLAUSELN IM INSOLVENZBEZUG

Liebe Mitglieder, Unterstützer und Interessierte,

gerne möchten wir Sie heute zu unserem nächsten Webinar unserer DGVH-Online-Seminarreihe 2025 am 18.03.2025 um 16:00 Uhr einladen.

Mit Urteil vom 18.12.2024 hat der BGH eine Klausel, nach welcher eine D&O-Versicherung automatisch bei Stellung eines Insolvenzantrags beendet wird, als unwirksam bewertet.

Der langjährige Senatsvorsitzende am Versicherungssenat des OLG Düsseldorf, Herr Michael Kneist, der in seiner Amtszeit an wichtigen und stark diskutierten Entscheidungen mitgewirkt hat, ordnet für Sie diese Entscheidung ein und erläutert den dogmatischen Aufhänger des BGH aus der Sicht eines erfahrenen Praktikers.

Welche Auswirkungen hat aber diese Entscheidungen auf andere Insolvenzklauseln? Insolvenzen sind die häufigsten Auslöser von Organhaftungsansprüchen und das Bedürfnis der Versicherer, sich gegen diese Schadendrohung abzusichern, ist spürbar. Insolvenzklauseln führen teilweise auch erst zur Versicherbarkeit von krisennahen Unternehmen. Umgekehrt hinterlassen gerade Insolvenzausschlüsse große Lücken in der Absicherung der versicherten Organe. Die Relevanz der Thematik ist daher nicht zu unterschätzen. Halten Sie also Ihre D&O-Bedingungen bereit!

18. März
16:00 – 17:00 Uhr

Thema: Automatische Beendigung des D&O-Versicherungsvertrages bei Insolvenzantrag - Zum Urteil der BGH vom 18.12.2024 (ZR 151/23) - Einordnung und Ausstrahlung auf andere Klauseln im Insolvenzbezug

Referent: Michael Kneist (Richter am OLG a.D.)

Weiterbildungszeit: 50 Minuten (FAO, IDD)

Michael Kneist war von 1982 bis Anfang 2023 Richter mit zahlreichen Nebenaufgaben in der Justiz: Von 1990-1995 war er im Justizministerium NRW mit Fragen des Justizhaushalts befasst, später leitete er das Referat für Organisation und Organisationsentwicklung der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Nach Mitgliedschaft in einem Senat des OLG Düsseldorf für Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank- und Börsensachen sowie Handels- und Versicherungsvertreterangelegenheiten wurde er im Oktober 2002 Vorsitzender Richter am OLG und übernahm neben seiner Aufgabe als Dezernent für die Personalangelegenheiten der Richterinnen und Richter des OLG-Bezirks den Vorsitz in dem neu eingerichteten Senat für gerichtliche Verfahren in Schiedsgerichtssachen. Im März 2005 übernahm er dazu den Vorsitz in dem mit Versicherungssachen befassten 4. Zivilsenat, den er erheblich prägte. Ende Januar 2023 ist er in den Ruhestand getreten und noch im gleichen Jahr Mitglied im DGVH geworden.

Die Moderation übernimmt Dr. Stefan Jöster (Heuking).

Die Teilnahme an einem DGVH-ONLINE-SEMINAR ist für DGVH-Mitglieder kostenfrei. Persönliche Mitglieder dürfen zudem einen WINGMAN kostenfrei benennen und zu diesem Online-Seminar anmelden. Fördermitglieder können bis zu zehn Teilnehmer kostenfrei entsenden.

Für Nicht-Mitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 100,- Euro.

Bei durchgängiger Teilnahme werden Ihnen 50 Minuten Weiterbildungszeit bescheinigt, sofern Sie dieses bei der Anmeldung angegeben haben. Um die Anerkennung der Weiterbildungszeit zu gewährleisten, müssen die Einwahlzeiten der Teilnehmer gespeichert werden. Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Sollten Sie Fragen zu diesem Angebot haben, wenden Sie sich gern an uns unter: assistenz@dgvh.de

Wir freuen uns auf eine interessante Veranstaltung mit Ihnen!